Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist wichtig und notwendig in Deutschland. Sie ermöglicht ein einigermaßen gesittetes und ausgeglichenes Fahrverhalten.

Autofahren erfordert Rücksicht und Nachsicht
So ist es zum Beispiel im ersten Paragraph dieser Ordnung vom 4.12.2010 verankert, dass Autofahren einer ständigen und immer währenden Vorsicht und Nachsicht verlangt und das es unumgänglich ist im Straßenverkehr ist, eine konstante Rücksichtsposition einzunehmen. Dabei ist es unheimlich wichtig, dass man immer mit offenen Augen und einem befreiten Bewusstsein am Steuer sitzt, denn nur so kann man umgehen, dass man sich müde und angeschlagen ins Fahrzeug setzen wird.

Drängeln, trödeln und behindern – der ganz normale Wahnsinn
Unsere Straßenverkehrsordnung stellt außerdem sicher, dass sich nur Verkehrsteilnehmer in ein Fahrzeug begeben, die ausschließlich Auto, LKW, Fahrrad, Bus oder Bahn fahren, ohne dabei den Verkehrsfluss wissentlich und gewillt zu behindern, zu beschädigen, zu belästigen oder zu gefährden.
Ein unnötiges Langsamfahren, ein unüberlegtes Überholmanöver oder ein gefährliches Drängeln gilt also in diesen Fällen gegen Paragraph eins der Straßenverkehrsordnung und kann sich oftmals negativ für denjenigen auswirken, der die Regeln missachtet, denn dafür sind sie gemacht.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet einem beispielsweise ebenso das unnötige Langsamfahren, denn das wiederum provoziert andere Fahrer zu leichtsinnigen Überholprovokationen, die sie vielleicht im nächsten Moment, beim Frontalaufprall durch ein anderes Auto, bereuen könnten.

(Straßenverkehrs)Ordnung ist wohl schwerer als gedacht
Die Vorschriften dieser sinnigen Verordnung besagen ebenso, dass es im Winter ein Muss darstellt, sich Winterreifen auf sein Fahrzeug zu machen, denn es stellt eine Gefährdung der Allgemeinheit dar, wenn dieser wichtige Vorgang nicht passiert. So heißt es in der Stadtverkehrsordnung, dass ein Kraftfahrzeug nur mit solchen Reifen gefahren werden darf, die den gängigen Normen entsprechen.
Auch wenn es für den ein oder anderen unnötig erscheinen mag, die Straßenverkehrsordnung sichert einen unfallfreien Alltag, der nicht selten durch Verstöße gegen die simple Verkehrsordnung durchbrochen wird.

Mit Überraschungen rechnen
So ist ein verbotenes Tempo von nur fünf km/h zu viel, innerorts, schon mal Grund dafür, den Führerschein zu verlieren. Sinnvoll, denn gerade in einer Ortschaft sieht man nicht immer, was sich hinter parkenden Autos verbirgt und schnell kann ein Kind auch mal auf die Straße gelaufen kommen.. Hierfür kann die Straßenverkehrsordnung zwar Anregung zum Langsamfahren geben, aber die unbedingte Umsetzung geschieht nicht von jedem gleichermaßen.

Was die Straßenverkehrsordnung für den einen ist, eine Ansammlung von Kavaliersdelikten, so ist die Gesetzessammlung der Verkehrsordnung für die anderen eine Philosophie, eine Lebenseinstellung, denn gottseidank ist es noch so, dass viele vor dem Autofahren, kein alkoholisches Getränk mehr zu sich nehmen, auch wenn es nur das eine ist oder sich die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu Herzen nehmen.
Sie Straßenverkehrsordnung will bestimmt niemanden ärgern, sie will einfach bewahren und vorbeugen.