Teilkaskoversicherung

Für jeden Halter eines PKW ist gesetzlich die KFZ Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ergänzend zu dieser gesetzlichen Versicherungspflicht gehört die KFZ Vollkaskoversicherung und die KFZ Teilkaskoversicherung. Diese Teilkaskoversicherung haftet für Schäden am eigenen PKW und ist somit eine vorteilhafte, freiwillige Zusatzversicherung zur Haftpflichtversicherung.

Was beinhaltet und leistet eine leistungsstarke, private Teilkaskoversicherung?
Sie haftet für eine Vielzahl von Schäden. So bei Verlust des eigen Autos bei Diebstahl, bei Einbruchteildiebstahl sowie bei Raub. Ebenso greift die Teilkasko bei bestimmten Schäden. Schäden wie durch Brand, Explosion, Glasbruch und Kurzschlüssen. Darüber hinaus versichert die Teilkaskoversicherung auch Schäden die durch Naturgewalt – auch Elementarschäden – hervorgerufen wurden.  Sie greift bei Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen und Sturm. Zu berücksichtigen ist hier das Schäden durch Unwetter vom Wetteramt bestätigt wird. Erst nach Vorlage einer Bestätigung wird der Versicherer zahlen. Fällt beispielsweise bei Unwetter ein Baum auf das Auto tritt Versicherungsschutz ein. Muss der Versicherungsnehmer jedoch einem auf der Straße liegenden Baum ausweichen und fährt in einen Graben kommt die Teilkaskoversicherung bei Schaden am PKW nicht auf.

Der PKW Halter sollte sich beim Versicherer auch erkundigen, inwieweit vor Wildschäden die Teilkasko greift. In der Regel wird gemäß Bundesjagdgesetz gegen Haarwild versichert. Wünscht der Versicherungsnehmer einen kompletten Schutz vor Tier Unfällen, dann muss im Vertrag festgeschrieben sein für „alle Tiere“. Dieser Zusatz kann auch eingefügt werden zum Schutz vor Marderbissen und den Folgeschäden.

Der Versicherer bietet im Regelfall die Einsicht in eine Liste ein in der die Prämienzuschläge für ebenfalls mitzuversichernde und nicht mitzuversichernde Teile enthält. Dadurch kann man mögliche Beitragsaufschläge übersichtlich erkennen. Grundsätzlich nicht versichert ist man, durch die Police der privaten KFZ Teilkasko bei jeglicher Form von Vorsatz, wie herbeigeführte Beschädigungen oder Schäden. Auch durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden tritt der Versicherer nicht ein, zum Beispiel wenn ein im Fahrzeug befindlicher Zweitschlüssel zur Entwendung des Fahrzeuges genutzt wurde. Durch die Teilkasko abgedeckt gelten Fahrzeugzubehör wie Kindersitze, Autoradio, Ski – oder Fahrradhalterungen und weiter festinstallierten Teile.

Beitragserrechnung bei der Teilkaskoversicherung.
So wie bei der Vollkaskoversicherung werden Beiträge errechnet durch die Typenklasse und der Regionalklasse des Fahrzeuges des Fahrzeughalters. Die wesentlichsten Punkte dabei sind die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, das Fahrzeugalter aber auch des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten eingetragenen Fahrers. Im Vergleich zur Vollkaskoversicherung kann der Schadensfreiheitsrabatt bei den Beiträgen nicht automatisch beeinflusst werden. Durch eine Selbstbeteiligung ist jedoch eine Senkung der Beiträge möglich. Üblich sind Selbstbeteiligungen bis maximal 1.000 Euro. Auf Wunsch sind höhere Beiträge möglich. Um einen für sich optimalen Teilkasko Schutz zu nutzen ist ein Vergleich der Versicherungsanbieter sinnvoll. Auch kann man sich diesbezüglich bei unabhängigen Experten beraten lassen.