Tipps und Tricks beim Gebrauchtwagenkauf

Die Zahl der Neuwagenkäufe ging in den letzten Jahren etwas zurück und immer mehr Autokäufer entscheiden sich für einen Gebrauchtwagen. Hier kann Geld gespart werden und mit etwas Information im […]

KFZ-Meister.pngDie Zahl der Neuwagenkäufe ging in den letzten Jahren etwas zurück und immer mehr Autokäufer entscheiden sich für einen Gebrauchtwagen. Hier kann Geld gespart werden und mit etwas Information im Vorfeld ist sogar ein Schnäppchen drin. Trotzdem sollten Käufer eines Gebrauchtwagens genau hinsehen, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

  1. 1.      Wo am besten einen Gebrauchtwagen kaufen?

Grundsätzlich können gebrauchte Fahrzeuge auch bei einem Händler oder dem Autohaus in der Nähe gekauft werden. Das Sortiment ist hierbei aber relativ überschaubar. Im Gegensatz dazu ist das Angebot bei Autobörsen im Internet viel größer. Zahlreiche Inserate und Verkäufer bieten hier bundesweit ihre Gebrauchtwagen zum Kauf an. Auch der Preisvergleich ist beispielsweise bei http://lokalenauto.de/ sehr bequem und übersichtlich. Durch das sehr große Angebot und durch die individuelle Suchfilterfunktion erhalten Käufer eine Vielzahl von Fahrzeugen aufgezeigt. Außerdem sind auf einen Blick die wichtigsten Eckdaten über das entsprechende Fahrzeug zu erkennen.

  1. 2.      Besichtigungstermin vereinbaren

Sofern der Käufer ein passendes oder interessantes Angebot im Internet gefunden hat, sollte er telefonisch Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. In dem Gespräch sollte es um eventuelle Fragen gehen, die nicht in dem Inserat beantwortet wurden. Außerdem wird ein Besichtigungstermin vor Ort vereinbart. Als Käufer sollte darauf geachtet werden, dass dieser Termin am Tage stattfindet, da das Fahrzeug dann äußerlich besser begutachtet werden kann. Im Dunklen gehen eventuelle Vorschäden oder Mängel am optischen Erscheinungsbild unter. Des Weiteren ist es ratsam, den Verkäufer gleich um eine Probefahrt zu bitten. Diese findet dann auch an dem vereinbarten Termin statt.

  1. 3.      Besichtigungstermin und Probefahrt

Der Termin zur Besichtigung des Fahrzeuges ist ein sehr wichtiger Faktor über die eventuelle Kaufentscheidung. Daher solle sich der Käufer dafür wirklich Zeit nehmen und sofern möglich, ist es sehr hilfreich, eine Begleitperson dabei zu haben. Letztlich kann eine unabhängige Meinung ein vertrauter Beifahrer effektiver Mängel oder Probleme erkennen. Neben recht leicht zu erkennen Lackschäden oder Beulen, ist es selbstverständlich wichtig zu überprüfen, ob ungenannte Vorschäden existieren. Hier einige kleine Hinweise, woran Unfallschäden erkannt werden können:

  • Der Lack des Fahrzeuges sollte überall die gleiche Farbintensität besitzen. Unterschiedlich helle oder dunkle Stellen weisen auf einen nicht angegebenen Vorschaden hin.
  • Die Spaltmaße der Türen sollten immer gleich groß sein.
  • Die Motorhaube, der Kofferraumdeckel oder die Türen schließen nicht bündig oder gar schief.

Während der Probefahrt sollte der Käufer aufmerksam auf alle Geräusche achten. Sind zum Beispiel Windgeräusche wahrzunehmen, kann dies auch an einem vorangegangenen Unfallschaden liegen. Dabei kann ruhig das Fenster kurz geöffnet werden, um auch Geräusche im äußeren Bereich zu erkennen. Vorteilhaft ist es auch das Radio während der ganzen Zeit auszuschalten, um Fremdgeräusche zu minimieren. Sofern der Verkäufer es erlaubt, sollte auch eine kurze Strecke Autobahn oder Schnellstraße gefahren werden. Hierbei können die Fahrleistung und der Komfort getestet werden, auch sollte das Fahrzeug nicht nach rechts oder links ziehen.

  1. 4.      Preisverhandlung und Kaufvertrag

Prinzipiell ist es immer möglich, nach einer Reduzierung des eigentlichen Verkaufspreises zu fragen. Dabei können dann eventuell auffällig gewordene Probleme bei der Probefahrt erwähnt werden. In den meisten Fällen werden die Preise als – Verhandlungsbasis –  angegeben. Wenn dies der Fall ist, kann der Käufer davon ausgehen, dass der angegebene Preis höher angesetzt wurde, als der reelle Preis hergibt. Vorsichtig sollten Kaufinteressen bei dem Wort – Notverkauf – werden. Oftmals heißt dies einfach nur, dass das Auto schnell verkauft werden muss, da kostenintensive Reparaturen anstehen.

Ein Kaufvertrag muss unbedingt zur Absicherung beider Seiten ausgestellt werden. Darin sollten alle Mängel und eventuelle Vorschäden aufgelistet sein. Für den Käufer sollten Sätze in der Art von – wie gesehen so gekauft – oder – wie gesehen und Probe gefahren – ein No-Go sein. Durch einen solchen Satz hat der Käufer bei Schäden, welche nach dem Kauf erkennbar werden, keinerlei Handhabe mehr gegen den Verkäufer.