Keine Sicherheit über die Grenzen des Legalen
Wer ein richtiger Autobastler und Liebhaber ist, kennt die Möglichkeiten des Auto-Tunings sehr genau. Allerdings herrscht Unsicherheit über die Grenzen des Erlaubten, da es immer mehr Regeln gibt, die zu beachten sind. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die StVZO, setzt Limits, welches Tuning am Auto legal ist und welches schon als illegal gilt. Zum Beispiel sehen Frontspoiler oder vergleichbare Anbauteile zwar oftmals sehr toll aus, doch müssen immerzu gültige Prüfzeugnisse oder Teilegutachten, die eine Unbedenklichkeit bescheinigen, ausgestellt werden. Daher sollte man auf jeden Fall beim Kauf von zu billigen Nachbauteilen, die kein Gutachten haben, vorsichtig sein.
Die Bestimmungen der StVZO
Ebenso ist das Montieren von einem beliebig kleinen Kennzeichen am Auto eine Verschönerung, die liebend gern viele Tuner anbringen würden. Doch ist ein Sichtwinkel einzuhalten, der von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuhalten ist. Außerdem soll die Unterkante des Autokennzeichens c.a. 30 cm über der Fahrbahnhöhe montiert sein. Es ist leider ebenfalls verboten, die Rücksitzbank einfach auszubauen und stattdessen nur zwei Einzelsitze anzubringen. Der Grund dafür ist, dass seit 1996 die Punkte für die Gurtverankerungen und Sitzverankerungen geprüft werden müssen. Dies kann aber wegen der Zerstörbarkeit der bestimmten Punkte, nachdem umgebaut worden ist, nicht mehr getätigt werden. Sollten einige geplante Veränderung des Fahrzeuges bei den Autoverschönerern Unsicherheiten auslösen, können weitere Informationen im Internet eingeholt werden oder man wendet sich direkt an den TÜV, um auf der sicheren Seite zu stehen. Der Bastler spart auf diese Weise nicht nur eine Menge Ärger und Frust, sondern auch eine gehörige Summe an Geld. Denn wer will schon gerne einen Spoiler, der scharfkantig oder zu groß ist, wieder abmontieren müssen.
Erlaubtes Tuning am Auto
Das Anbringen von speziellen Felgen, die im Internet in Onlineshops, wo günstige Alufelgen online gekauft werden können, gehört zu einer der legalen Varianten, die das eigene Fahrzeug verschönern. Eine große Beliebtheit erfreut sich eine Fahrzeugtieferlegung mittels eines Gewindefahrwerks. Dies wäre überhaupt kein Problem, wenn es die vorgeschriebenen Maße nicht geben würde. Doch leider gibt es auch hier bestehende Empfehlungen. Ein vollgetanktes Auto mit Fahrer sollte berührungslos ein Hindernis von ungefähr 80 cm Breite und 11 cm Höhe überfahren können. Ein Fahrzeug, was sehr tiefliegt und eher aussieht, als ob es kriechen würde, als das es fährt, könnte einige Probleme bei der Zulassung mit sich bringen. Eine Musikanlage, die im Nachhinein eingebaut wurde, sind so gut wie keine Grenzen auferlegt. Allerdings darf die Beschallung nicht außerhalb des Fahrzeuges montiert sein.